ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Allgemeine Bestimmungen
Der elektronische Marktplatz der Skipässe für Zell am See-Kaprun und Saisonkarten Salzburg Super Ski Card bzw. Ski Alpin Card und Kitzbüheler Alpen All Star Card ist ein Marktplatz, auf dem von Nutzern Skipässe (Saisonkarten) erworben werden können. Die Schmittenhöhebahn AG als Vertreter der teilnehmenden Seilbahn- und Liftgesellschaften wird selbst nicht Vertragspartner der ausschließlich zwischen den Nutzern dieses Markplatzes und den einzelnen Leistungsträgern geschlossenen Verträge. Die Schmittenhöhebahn AG tritt als Leistungsmittler auf. Auch die Erfüllung dieser über diese Website geschlossenen Verträge erfolgt ausschließlich zwischen dem Nutzer und dem Leistungsträger.
Besondere Bedingungen für den elektronischen Bestellvorgang:
Eine Bestellmöglichkeit besteht nur nach vollständiger und korrekter Eingabe aller im Buchungsfenster vorhandenen Pflichtfelder. Der Kunde ist für die korrekte Eingabe der Daten, insbesondere der Datenträgerseriennummer, verantwortlich und nimmt zur Kenntnis, dass bei fehlerhafter Eingabe die Bestellung nicht funktioniert.
Vertragsabschluss
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der Bestellvorgang nach dem Akzeptieren der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und nach Betätigung des „Bezahlung durchführen“-Buttons nicht mehr storniert oder rückgängig gemacht werden kann.
Inanspruchnahme der gebuchten Leistung.
Die gebuchte Leistung kann frühestens 30 min nach Erhalt des Bestätigungsmail bei Aufladung der KeyCard bzw. nach Erhalt des Datenträgers – frühestens ab Gültigkeit des Skipas-ses/der Saisonkarte bzw. nach Inbetriebnahme der Liftanlagen der teilnehmenden Skigebiete – in Anspruch genommen werden. Es muss der postalische Lieferzeitraum (bei Saisonkarten) berücksichtigt werden. Wir übernehmen keine Haftung für auf dem Postweg verloren gegangene Lieferungen.
Die elektronische Durchführungsbestätigung (Bestätigungsmail) dient als einziger zulässiger Nachweis der ordnungsgemäß getätigten Buchung und ist daher vom Kunden mitzuführen und im Fall von Reklamationen dem Personal der jeweiligen Skigesellschaft zusammen mit dem gebuchten Datenträger vorzuweisen.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass es aufgrund der notwendigen Datenübertragungen über das Internet und über sonstige Datenleitungen bei der Freischaltung des Datenträgers ausnahmsweise zu Problemen kommen kann, ohne dass daraus irgendwelche Rechtsfolgen abgeleitet werden können, sofern die Benützungsmöglichkeit der Seilbahn- und Liftanlagen auf andere Weise sichergestellt werden kann.
Reklamationen sind ausschließlich an die Verkaufsstelle zu richten. Für Bestellprobleme, Probleme mit der Lieferung oder sonstige Schwierigkeiten stehen wir Ihnen unter der Telefonnummer ++43/(0)6542/789-0 von Montag bis Freitag von 08:00 – 16:30 Uhr zur Verfügung.
Datenverarbeitung
Der Kunde erteilt seine ausdrückliche Zustimmung, dass die von ihm bei der Bestellung eingegebenen Daten zur Durchführung des Bestell- und Zahlungsvorganges an die firmeneigene Datenbank weitergeleitet und von dieser gespeichert, verarbeitet und übermittelt werden.
Der Kunde hat die Möglichkeit die Datenübertragung über sichere Datenverbindungen (SSL) in seinem Bereich selbst zu schaffen. Seitens des beteiligten Unternehmens erfolgt die Übermittlung zumindest der für die Zahlungsabwicklung notwendigen Daten jedenfalls über sichere Datenleitungen.
Der Kunde erklärt sein ausdrückliches Einverständnis mit der Übermittlung der Rechnung ins Zahlungssystem und - nach deren online-Zahlungsfreigabe - mit der Abbuchung des jeweils fälligen Rechnungsbetrages im Einziehungsermächtigungsverfahren durch das Kreditkartenunternehmen.
Alle am Bestellvorgang beteiligten Unternehmen unterliegen dem Fernmeldegeheimnis und den Geheimhaltungsverpflichtungen des Datenschutzgesetzes.
Gerichtsstand/anzuwendendes Recht
Der vereinbarte Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Zell am See, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen. Auf die Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden.
Verbraucher
Bei Rechtsgeschäften mit Verbrauchern im Sinne des österr. Konsumentenschutzgesetzes gelten diese Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen insoweit, als sie nicht zwingend anzuwendenden Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes widersprechen. Allenfalls unwirksame Bestimmungen werden aber nicht zur Gänze ungültig, sondern sind auf den ihnen am nächsten kommenden, jeweils noch gültigen Inhalt einzuschränken.
Insbesondere sind Verbraucher gemäß § 5e KSchG berechtigt, von den mit uns im Wege des Fernabsatzes (dh Vertragsabschlüsse mittels E-Mail, Telefax, via WWW etc) abgeschlossenen Verträgen unter Wahrung einer Frist von sieben Werktagen (ausschließlich Samstag) zurückzutreten, sofern nicht eine der Ausnahmen vom Rücktrittsrecht gemäß § 5f KSchG Anwendung findet. Der Rücktritt bedarf zu seiner Wirksamkeit der Schriftform und ist an die Schmittenhöhebahn AG, Schmittenstraße 119, 5700 Zell am See, Österreich (http://www.schmitten.at/de/service/impressum/) zu richten. Rechtzeitige Absendung genügt. Bei Rückabwicklung im Fall des Rücktritts hat der Kunde die empfangene Leistung zurückzustellen und der Schmittenhöhebahn AG ein angemessenes Entgelt für die Benützung zu zahlen. Die Schmittenhöhebahn AG hat Zug um Zug eine allfällige schon erfolgte Zahlung zu erstatten. Die Kosten für die Rücksendung trägt der Verbraucher.
WICHTIGE INFORMATIONEN
Auszug aus den allgemeinen Tarifbestimmungen
Skipassverkauf gem. Betriebszeitenplan
Schmittenhöhebahn/TrassXpress: täglich 8.15 - 16.30 Uhr bzw. 17.00 Uhr cityXpress: täglich 8.15 - 16.30 Uhr bzw. 17.00 Uhr, samstags bis 18:00 Uhr Areitbahn: täglich 8.15 - 16.30 Uhr bzw. 17.00 Uhr, samstags bis 18:00 Uhr
Kredit & Bankomatkarten
Akzeptiert werden Bankomat- und Kreditkarten (Visa, MasterCard, Diners Club, American Express).
Nachweise
Diverse Nachweise zur Inanspruchnahme von Ermäßigungen sind beizubringen bzw. mitzuführen.
Ticketsystem
Alle Tickets, ausgenommen für Babylifte im Talbereich bzw. Einzeltickets im Sommer werden auf KeyCard ausgestellt. KeyCard Pfand € 2,00. Die unbeschädigten KeyCards werden an allen Ticketverkaufsstellen, bei den KeyCard-Rücknahmeautomaten, den Servicenetwork-Shops und vielen Beherbergungsbetrieben zurückgenommen.
Kein Zutritt mit 2 gültigen KeyCards
Betreten Sie kein Gebiet mit zwei gültigen Karten – es wird Ihnen sonst von jedem Ticket ein Tag abgebucht.
Zeitlicher Gültigkeitsbereich
Ihr Ticket gilt während der jeweiligen Betriebszeit der genannten Anlagen. Man behält sich vor, Anlagen/Pisten bei technischen Schwierigkeiten, Sturm und besonderen Witterungsbedingungen, Schneemangel etc. und bei drohender Überfüllung zu sperren bzw. eine Kontingentierung oder eine Verkaufseinstellung der Tickets vorzunehmen. Für diese Fälle besteht kein Anspruch auf Rückvergütung, Ersatz bzw. Verlängerung.
Ablauf der Gültigkeit
Nicht verfahrene Tage verlieren ihre Gültigkeit und werden weder rückvergütet, ersetzt noch gutgeschrieben.
Missbrauchsregelung
Jede missbräuchliche Verwendung von Tickets einschließlich einer Verwendung durch Dritte wird geahndet. Folge: Ersatzloser Einzug des Tickets, Verrechnung eines Bußgeldes sowie Tageskarten- bzw. Berg- & Talfahrtspreis der Schmittenhöhebahn AG. Strafanzeige vorbehalten.
Rückvergütung von Tickets (ab 2 Tagen)
Ist nur bei Skiunfällen/Verletzung möglich. Das Ticket und das Attest eines ortsansässigen Arztes sind unverzüglich vorzulegen. Hinweis: Bei Saisonkarten ist eine Rückvergütung nach dem Ablauf von neun angefangenen Wochen ab dem Kauftag bzw. frühest möglicher Nutzung, unabhängig der Nutzung, ausgeschlossen. Bitte beachten Sie: Keine Rückvergütung aus Witterungsgründen oder bei Betriebseinschränkung.
Kartenumtausch & Kartenersatz
Umtausch, Übertragung auf andere, Verlängerung oder Verschiebung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich. Kein Ersatz für verlorene und vergessene Tickets. Der Verlust einer Saisonkarte kann bei der Verkaufsstelle gemeldet werden. Bei Nachweis der Identität wird diese Saisonkarte gesperrt, und es wird, nach Bezahlung einer Bearbeitungsgebühr von € 10.00 bzw. € 15.00, frühestens 1 Tag nach Verlustmeldung, eine Ersatzkarte ausgestellt. Jeder Ticketinhaber hat sein Ticket so zu verwahren, dass Dritte keinen Zugriff haben.
Skibus
Kostenlose Skibusbenützung in Zell am See und Kaprun bzw. zwischen beiden Regionen mit gültigem Skipass (Aufdruck BUS) in Skiausrüstung bzw. in Zell am See auch mit Skidepotschlüssel bzw. –aufkleber. Für Ski Alpin Cards und Salzburg Super Ski Cards bzw. Kitzbüheler Alpen All Star Card gilt die jeweilige Bestimmung des Skigebiets.
Allgemeine Beförderungsbedingungen
Die allgemeinen Beförderungsbedingungen der jeweils benützten Liftanlagen sind durch Aushang kundgemacht und für jeden verbindlich. Zur Vermeidung der Gefährdung von Dritten ist den Anweisungen des Betriebspersonals Folge zu leisten. Bei Nichtbeachtung erfolgt Kartenentzug.
Wichtiger Hinweis
Wir sind um Ihre Sicherheit bemüht. Bitte haben Sie Verständnis, dass es aufgrund von bestimmten Witterungs- und Betriebsumständen zu Verkaufs- und/oder Beförderungslimitierungen kommen kann. Die einzelnen Leistungen, zu denen ein Ticket berechtigt, werden von rechtlich selbständigen Unternehmern erbracht. Der Unternehmer, der die Karte verkauft, handelt für die anderen Unternehmer nur als deren Vertreter. Zur Erbringung der einzelnen Leistungen und zum Schadenersatz bei allfälligen Zwischenfällen ist daher nur der jeweilige Unternehmer verpflichtet.
Bergekosten
Wir bitten um Verständnis, dass Bergekosten verrechnet werden (Verrechnung je nach Aufwand). Unser Pisten- und Rettungsdienst überwacht nur markierte und geöffnete Pisten – im freien Gelände bewegen Sie sich auf eigene Gefahr!
Pistensperre
Bitte beachten Sie die Betriebszeiten der Beförderungsanlagen lt. Aushang. Außerhalb dieser Zeiten sind alle Pisten gesperrt bzw. werden sie neu präpariert – es herrscht kein organisierter Skiraum und keine Gefahrensicherung. Achten Sie auf Spurrinnen, Windenseile, frei liegende Kabel und Schläuche der Beschneiungsgeräte.
Fotoerfassung-Datenschutz
Mit dem Kauf eines namensbezogenen Tickets (z. B. Saisonkarte/Wahlabo) stimmt der Karteninhaber einer automatischen Registrierung der persönlichen Daten zu. Der Kunde stimmt zu, dass diese zu Kontrollzwecken zur Vermeidung von missbräuchlicher Kartenverwendung sowie zum Zwecke der Kundenbetreuung EDV-mäßig erfasst, verarbeitet und sobald sie nicht mehr benötigt sind, spätestens aber drei Jahre nach letztem Kundenkontakt, gelöscht werden. Mit dem Kauf eines Skipasses stimmt der Karteninhaber einer personenbezogenen fotografischen Erfassung, Speicherung und Verarbeitung an den Kartenausgabe- und Zutrittsstellen zu Kontrollzwecken zur Vermeidung von missbräuchlicher Kartenverwendung zu, wobei diese Daten bei vertragsgemäßer Kartenverwendung mit Ablauf der Gültigkeitsdauer des Tickets gelöscht werden.