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AGB


ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Allgemeine Bestimmungen
Der elektronische Marktplatz der Skipässe für Zell am See-Kaprun und Saisonkarten Salzburg Super Ski Card bzw. Ski Alpin Card und Kitzbüheler Alpen All Star Card ist ein Marktplatz, auf dem von Nutzern Skipässe (Saisonkarten) erworben werden können. Die Schmittenhöhe­bahn AG als Vertreter der teilnehmenden Seilbahn- und Liftgesellschaften wird selbst nicht Vertragspartner der ausschließlich zwischen den Nutzern dieses Markplatzes und den einzel­nen Leistungsträgern geschlossenen Verträge. Die Schmittenhöhebahn AG tritt als Leis­tungsmittler auf. Auch die Erfüllung dieser über diese Website geschlossenen Verträge erfolgt ausschließlich zwischen dem Nutzer und dem Leistungsträger.

Besondere Bedingungen für den elektronischen Bestellvorgang:
Eine Bestellmöglichkeit besteht nur nach vollständiger und korrekter Eingabe aller im Bu­chungsfenster vorhandenen Pflichtfelder. Der Kunde ist für die korrekte Eingabe der Daten, insbesondere der Datenträgerseriennummer, verantwortlich und nimmt zur Kenntnis, dass bei fehlerhafter Eingabe die Bestellung nicht funktioniert.

Vertragsabschluss
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der Bestellvorgang nach dem Akzeptieren der Allge­meinen Geschäftsbedingungen und nach Betätigung des „Bezahlung durchführen“-Buttons nicht mehr storniert oder rückgängig gemacht werden kann.

Inanspruchnahme der gebuchten Leistung.
Die gebuchte Leistung kann frühestens 30 min nach Erhalt des Bestätigungsmail bei Aufla­dung der KeyCard bzw. nach Erhalt des Datenträgers – frühestens ab Gültigkeit des Skipas-ses/der Saisonkarte bzw. nach Inbetriebnahme der Liftanlagen der teilnehmenden Skigebiete – in Anspruch genommen werden. Es muss der postalische Lieferzeitraum (bei Saisonkarten) berücksichtigt werden. Wir übernehmen keine Haftung für auf dem Postweg verloren gegan­gene Lieferungen.
Die elektronische Durchführungsbestätigung (Bestätigungsmail) dient als einziger zulässiger Nachweis der ordnungsgemäß getätigten Buchung und ist daher vom Kunden mitzuführen und im Fall von Reklamationen dem Personal der jeweiligen Skigesellschaft zusammen mit dem gebuchten Datenträger vorzuweisen.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass es aufgrund der notwendigen Datenübertragungen über das Internet und über sonstige Datenleitungen bei der Freischaltung des Datenträgers ausnahmsweise zu Problemen kommen kann, ohne dass daraus irgendwelche Rechtsfolgen abgeleitet werden können, sofern die Benützungsmöglichkeit der Seilbahn- und Liftanlagen auf andere Weise sichergestellt werden kann.
Reklamationen sind ausschließlich an die Verkaufsstelle zu richten. Für Bestellprobleme, Probleme mit der Lieferung oder sonstige Schwierigkeiten stehen wir Ihnen unter der Tele­fonnummer ++43/(0)6542/789-0 von Montag bis Freitag von 08:00 – 16:30 Uhr zur Verfü­gung.

Datenverarbeitung
Der Kunde erteilt seine ausdrückliche Zustimmung, dass die von ihm bei der Bestellung ein­gegebenen Daten zur Durchführung des Bestell- und Zahlungsvorganges an die firmeneigene Datenbank weitergeleitet und von dieser gespeichert, verarbeitet und übermittelt werden. 
Der Kunde hat die Möglichkeit die Datenübertragung über sichere Datenverbindungen (SSL) in seinem Bereich selbst zu schaffen. Seitens des beteiligten Unternehmens erfolgt die Über­mittlung zumindest der für die Zahlungsabwicklung notwendigen Daten jedenfalls über siche­re Datenleitungen.
Der Kunde erklärt sein ausdrückliches Einverständnis mit der Übermittlung der Rechnung ins Zahlungssystem und - nach deren online-Zahlungsfreigabe - mit der Abbuchung des jeweils fälligen Rechnungsbetrages im Einziehungsermächtigungsverfahren durch das Kreditkarten­unternehmen.
Alle am Bestellvorgang beteiligten Unternehmen unterliegen dem Fernmeldegeheimnis und den Geheimhaltungsverpflichtungen des Datenschutzgesetzes.

 

Fotoerfassung/Datenschutz
Mit dem Kauf eines namensbezogenen Skipasses stimmt der Karteninhaber einer automatischen Registrierung der persönlichen Daten zu. Der Kunde stimmt zu, dass diese zu Kontrollzwecken zur Vermeidung von missbräuchlicher Kartenverwendung sowie zum Zwecke der Kundenbetreuung EDV-mäßig erfasst, verarbeitet und sobald sie nicht mehr benötigt sind, spätestens aber drei Jahre nach letztem Kundenkontakt, gelöscht werden.

Mit dem Kauf eines Skipasses stimmt der Karteninhaber einer personenbezogenen fotografischen Erfassung, Speicherung und Verarbeitung an den Kartenausgabe- und Zutrittsstellen zu Kontrollzwecken zur Vermeidung von missbräuchlicher Kartenverwendung zu, wobei diese Daten bei vertragsgemäßer Kartenverwendung mit Ablauf der Gültigkeitsdauer des Skipasses gelöscht werden.

 

Gerichtsstand/anzuwendendes Recht
Der vereinbarte Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Zell am See, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen. Auf die Strei­tigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden. 

Verbraucher
Bei Rechtsgeschäften mit Verbrauchern im Sinne des österr. Konsumentenschutzgesetzes gelten diese Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen insoweit, als sie nicht zwingend anzuwendenden Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes widersprechen. Allenfalls unwirksame Bestimmungen werden aber nicht zur Gänze ungültig, sondern sind auf den ihnen am nächsten kommenden, jeweils noch gültigen Inhalt einzuschränken. 
Insbesondere sind Verbraucher gemäß § 5e KSchG berechtigt, von den mit uns im Wege des Fernabsatzes (dh Vertragsabschlüsse mittels E-Mail, Telefax, via WWW etc) abgeschlossenen Verträgen unter Wahrung einer Frist von sieben Werktagen (ausschließlich Samstag) zurück­zutreten, sofern nicht eine der Ausnahmen vom Rücktrittsrecht gemäß § 5f KSchG Anwen­dung findet. Der Rücktritt bedarf zu seiner Wirksamkeit der Schriftform und ist an die Schmittenhöhebahn AG, Schmittenstraße 119, 5700 Zell am See, Österreich (http://www.schmitten.at/de/service/impressum/) zu richten. Rechtzeitige Absendung genügt. Bei Rückabwicklung im Fall des Rücktritts hat der Kunde die empfangene Leistung zurück­zustellen und der Schmittenhöhebahn AG ein angemessenes Entgelt für die Benützung zu zahlen. Die Schmittenhöhebahn AG hat Zug um Zug eine allfällige schon erfolgte Zahlung zu erstatten. Die Kosten für die Rücksendung trägt der Verbraucher.
WICHTIGE INFORMATIONEN

Skipassverkauf gem. Betriebszeitenplan
Schmittenhöhebahn/TrassXpress: täglich 8.15 - 16.30 Uhr bzw. 17.00 Uhr  cityXpress: täglich 8.15 - 16.30 Uhr bzw. 17.00 Uhr, samstags bis 18:00 Uhr Areitbahn: täglich 8.15 - 16.30 Uhr bzw. 17.00 Uhr, samstags bis 18:00 Uhr

Kredit & Bankomatkarten
Akzeptiert werden Bankomat- und Kreditkarten (Visa, MasterCard, Diners Club, American Express).

Ticketsystem
Alle Tickets (ausgenommen f. Babylifte im Talbereich) werden auf KeyCard ausgestellt. Be­rührungslos ins Skigebiet, ohne lästiges Stecken mit dem wieder verwendbaren Datenträger. KeyCard Pfand EUR 2,00. Die unbeschädigten KeyCards werden an allen Skipassverkaufs­stellen, bei den KeyCard-Rücknahmeautomaten, den Servicenetwork-Shops und vielen Be­herbergungsbetrieben zurückgenommen.

Berührungsloser Zutritt mit KeyCard
Betreten Sie kein Skigebiet mit zwei gültigen Karten – es wird Ihnen sonst von jedem Ticket ein Tag abgebucht.

Zeitlicher Gültigkeitsbereich
Ihr Skipass gilt während der jeweiligen Betriebszeit der genannten Skigebiete. Man behält sich vor, Anlagen/Pisten bei techn. Schwierigkeiten, Sturm und besonderen Witterungsbedin­gungen, Schneemangen etc. und bei drohender Überfüllung zu sperren bzw. eine Kontingen­tierung oder eine Verkaufseinstellung der Skipässe vorzunehmen. Für diese Fälle besteht kein Anspruch auf Rückvergütung, Ersatz bzw. Verlängerung.

Ablauf der Gültigkeit
Nicht verfahrene Tage verlieren ihre Gültigkeit und werden weder rückvergütet, ersetzt noch gutgeschrieben.

Übertragbarkeit und Umtausch
Ihr Ticket ist personengebunden und nicht übertragbar. Umtausch, Verschiebungen oder Ver­längerungen der Gültigkeiten sind nicht möglich.

Missbrauchsregelung

Jede missbräuchliche Verwendung von Skipässen/Saisonkarten einschließlich einer Verwen­dung durch Dritte wird geahndet. Folge: Ersatzloser Einzug des Skipasses/der Saisonkarte, Verrechnung eines Bußgeldes sowie Tageskartenpreis des Skigebietes. Strafanzeige vorbehal­ten.

Rückvergütung von Skipässen (ab 2 Tagen)
Ist nur bei Skiunfällen/Verletzung möglich und erfolgt ab dem der Letztverwendung folgen­den Tag. Der Skipass und das Attest eines ortansässigen Arztes sind unverzüglich vorzulegen. Bei Abgabe des Skipasses am Unfalltag bis 10.00 Uhr wird auch dieser Tag rückvergütet. Bitte beachten Sie: Keine Rückvergütung aus Witterungsgründen oder bei Betriebseinschrän­kung.

Rückvergütung von Saisonkarten
Pro angefangener Woche, ab Kaufstichtag bzw. ab dem ersten möglichen Nutzungstag wird ein Zehntel des Kaufpreises abgezogen und die Differenz vergütet. Nach Ablauf von 9 (neun) Wochen nach Kaufstichtag, bzw. nach dem ersten möglichen Nutzungstag, erfolgt, unabhän­gig von der tatsächlichen Nutzung, keine Rückvergütung mehr.

Kartenumtausch & Kartenersatz
Umtausch, Übertragung auf andere, Verlängerung oder Verschiebung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich. Kein Ersatz für verlorene und vergessene Skipässe. Der Verlust einer Saison­karte kann bei der Verkaufsstelle gemeldet werden. Bei Nachweis der Identität wird diese Saisonkarte gesperrt, und es wird, nach Bezahlung einer Bearbeitungsgebühr von EUR 7,00 bzw. EUR 15,00, frühestens 1 Tag nach Verlustmeldung, eine Ersatzkarte ausgestellt. Jeder Ticketinhaber hat sein Ticket so zu verwahren, dass Dritte keinen Zugriff haben.

Skibus
Kostenlose Skibusbenützung in Zell am See und Kaprun bzw. zwischen beiden Regionen mit gültigem Skipass (Aufdruck BUS) in Skiausrüstung bzw. in Zell am See auch mit Skidepot­schlüssel bzw. –aufkleber. Für Ski Alpin Cards und Salzburg Super Ski Cards bzw. Kitzbühe­ler Alpen All Star Card gilt die jeweilige Bestimmung des Skigebiets. 

Allgemeine Beförderungsbedingungen
Die allgemeinen Beförderungsbedingungen der jeweils benützten Liftanlagen sind durch Aushang kundgemacht und für jeden verbindlich. Zur Vermeidung der Gefährdung von Drit­ten ist den Anweisungen des Betriebspersonals Folge zu leisten. Bei Nichtbeachtung erfolgt Kartenentzug.

Wichtiger Hinweis
Wir sind um Ihre Sicherheit bemüht. Bitte haben Sie Verständnis, dass es aufgrund von be­stimmten Witterungs- und Betriebsumständen zu Verkaufs- und/oder Beförderungslimitierun­gen kommen kann. 
Die einzelnen Leistungen, zu denen diese Karte berechtigt, werden von rechtlich selbständi­gen Unternehmern erbracht. Die Unternehmer, der die Karte verkauft, handelt für die anderen Unternehmer nur als deren Vertreter. Zur Erbringung der einzelnen Leistungen und zum Schadenersatz bei allfälligen Zwischenfällen ist daher nur der jeweilige Unternehmer ver­pflichtet.