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UVP-Verfahren


Was ist ein UVP-Verfahren?


Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Verfahren)

Das Projekt Hochsonnberg wird im Rahmen einer so genannten Umweltverträglichkeitsprüfung abgewickelt. Es ist dies die strengste und umfassendste Prüfung im Rahmen der österreichischen Gesetze. Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist in ein konzentriertes Genehmigungsverfahren eingebettet, in dem alle für die Verwirklichung des Vorhabens relevanten Gesetze angewendet werden. Der Betreiber hat mit einer Vielzahl von beigezogenen Fachleuten sämtliche Auswirkungen auf Menschen, Tiere, Pflanzen und deren Lebensräume, auf Boden, Wasser, Luft und Klima, auf Landschaft und auf Sach- und Kulturgüter zu erheben und darzulegen.

 

Es gibt kein Verfahren, bei dem derartig viele Personen und Personengruppen Parteirechte, das heißt ein rechtliches Mitspracherecht besitzen. Auch die Prüfung des Projektes auf Umweltverträglichkeit durch die Behörde ist so streng und weitreichend wie bei keinem anderen Bewilligungsverfahren. Die zuständige Behörde zur Durchführung des UVP-Verfahrens für das Projekt Hochsonnberg ist die Salzburger Landesregierung.

 

  

Ablauf des Verfahrens

1. Umweltverträglichkeitserklärung (UVE)
Der Antragsteller, die Schmittenhöhebahn AG, reicht gemeinsam mit dem Genehmigungsantrag zunächst eine Umweltverträglichkeitserklärung bei der Behörde ein. Darin werden    u. a. das Vorhaben, die wichtigsten geprüften Alternativen, die Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt und die Maßnahmen zur Vermeidung oder Verringerung dieser Auswirkungen beschrieben. Die eingereichten Unterlagen werden von der Behörde auf Vollständigkeit überprüft, danach beginnt die öffentliche Auflage.

 
2. Öffentliche Auflage
Die Unterlagen werden mindestens sechs Wochen lang in der Standortgemeinde (im konkreten Fall die Gemeinde Piesendorf) und bei der UVP-Behörde öffentlich aufgelegt. Über die Auflage werden die Bürger rechtzeitig informiert. Während dieser Zeit kann jede Person zu diesem Projekt Stellung nehmen.

 

3. Umweltverträglichkeitsgutachten
Die Sachverständigen der UVP-Behörde prüfen und bewerten die eingereichten Unterlagen. Sie erstellen gemeinsam ein umfassendes Umweltverträglichkeitsgutachten. In diesem Prüfverfahren werden auch die während der öffentlichen Auflage eingebrachten Stellungnahmen berücksichtigt. Nach Fertigstellung des Umweltverträglichkeitsgutachtens wird dieses bei der Behörde und in der Standortgemeinde vier Wochen lang zur öffentlichen Einsicht aufgelegt.

 

4. Mündliche Verhandlung
Der Termin der mündlichen Verhandlung für das Projekt Hochsonnberg wird von der Behörde gleichzeitig mit der Auflage des Vorhabens und der Umweltverträglichkeitserklärung kundgemacht. Die mündliche Verhandlung wird von der Behörde unter Beteiligung jener Sachverständigen, die das Umweltverträglichkeitsgutachten erstellt haben, durchgeführt. Die mündliche Verhandlung ist öffentlich, d. h. für jedermann zugänglich.

 

5. Entscheidung
Nach der mündlichen Verhandlung entscheidet die UVP-Behörde, ob das Projekt genehmigt wird. Dieser Bescheid wird bei der UVP-Behörde und in der Standortgemeinde mindestens acht Wochen lang öffentlich aufgelegt. Über Berufungen gegen diesen Bescheid entscheidet der unabhängige Umweltsenat.

 

6. Abnahmeprüfung
Vor der Inbetriebnahme des neuen Skigebietes ist nochmals die UVP-Behörde am Zug: Sie prüft, ob das Vorhaben der Genehmigung entspricht und erlässt darüber einen Bescheid.