Trainingsvereinbarung

für die Trainingsgelände der Schmittenhöhebahn AG

Abgeschlossen zwischen der Schmittenhöhebahn AG und den/der/die Verband/Mannschaft/Verein/Skiclub/Firma, im Folgenden kurz „Veranstalter“ genannt. Diese Trainingsvereinbarung gilt durch das manuelle Setzen eines digitalen Häkchens im Online-Formular vom Veranstalter als vollumfänglich zur Kenntnis genommen, akzeptiert und angenommen.

I.    Auf die vorliegende Vereinbarung finden die AGB der Schmittenhöhebahn AG Anwendung (schmitten.at/AGB). Bei Widersprüchen zwischen den AGB und der vorliegenden Vereinbarung geht die vorliegende Vereinbarung vor.

Die Schmittenhöhebahn AG stellt dem Veranstalter über dessen Anforderung und nach Maßgabe der Verfügbarkeit zur Durchführung von Trainingsläufen in den Sportarten Ski Alpin oder Snowboard ein Trainingsgelände innerhalb und teilweise außerhalb des gesicherten Skiraumes im Bereich der „Schmitten“ zur Verfügung.

Die Trainingsfläche wird durch den Pistendienst zugewiesen und darf in keiner Weise eigenmächtig verlagert oder erweitert werden. Den Anordnungen des Pistendienstes ist ausnahmslos Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandeln behält es sich die Schmittenhöhebahn AG ausdrücklich vor, dem Veranstalter die weitere Nutzung des zugeteilten Pistenteils zu verwehren. 

Die Schmittenhöhebahn AG übernimmt keine Haftung für Unfälle von Trainern, Betreuern, Rennläufern und dritten Personen im Zusammenhang mit Trainingsläufen auf Grundlage eines Vertrages mit Schutzwirkung zugunsten Dritter. Im Übrigen gilt: Eine Haftung für leicht oder grob fahrlässig verursachte Schäden, mit Ausnahme solcher an Personen, besteht nur so weit und bis zu jener Höhe, für die die Haftpflichtversicherung der Schmittenhöhebahn einsteht.

Der Veranstalter erklärt, die volle und ausschließliche Haftung für die Absicherung des Trainingsgeländes gegenüber der Publikumspiste und des freien Skiraums, sowie für die Sicherheit des Trainingsteams und der Trainierenden zu übernehmen. Der Veranstalter ist demnach ausschließlich verantwortlich für die sachgemäße Anlage der Trainingsstrecke und den Trainingsbetrieb. Diese Verantwortlichkeit trifft den Veranstalter auch im Innenverhältnis zwischen mehreren, im Trainingsgebiet trainierenden Gruppen.

Diese Eigenverantwortlichkeit umfasst überhaupt alle Absicherungsmaßnahmen (atypische Gefahren) innerhalb des Trainingsbereiches, z.B. ausreichender Abstand zwischen links und rechts startenden Läufern, im Bereich der Abgrenzung und Absicherungen sowie im Bereich möglicher Sturzräume. Nach Beendigung jeder Trainingseinheit hat der Veranstalter im Verlauf der Trainingsstrecke eingebrachte Torstangen, Messeinrichtungen und sonstige Behelfe ausnahmslos zu entfernen und an eine gefahrlose Stelle zu bringen.

Der Veranstalter hat selbst durch geeignete Vorkehrung bzw. geeignete Überwachung dafür Sorge zu tragen, dass das allgemeine Skipublikum nicht in das Trainingsgelände einfährt und dadurch Rennläufer sowie sich selbst gefährdet.

Im Rahmen seiner Eigenverantwortlichkeit wird der Veranstalter im Zusammenhang mit dem Training in unserem Skigebiet im Allgemeinen, bei einem solchen im freien Skiraum im Besonderen, auf die besonderen Risiken (Höhe, Wind, Sichtverhältnisse, etc.) hingewiesen.

II.    Bei der Benutzung der Bahnen und Lifte des gesamten Skigebietes kommen dem Veranstalter, den Trainern und den Betreuern sowie den Trainierenden gegenüber dem allgemeinen Skipublikum keine Vorrechte zu. Auf den Publikumspisten sind die FIS-Regeln zu beachten.

Bei Benutzung der Schlepplifte darf die Schleppliftspur erst bei der Bergstation verlassen werden. Es ist strengstens verboten, die Schleppliftspur auf offener Strecke zwischen Tal- und Bergstation – beispielsweise auf Höhe des zugewiesenen Trainingsgeländes – zu verlassen.

III.    Sollte die Schmittenhöhebahn AG, von wem immer, aus Schäden in Anspruch genommen werden, welche in Zusammenhang mit dem Trainingsbetrieb, irgendeiner Anlage oder Einrichtung des Veranstalters stehen, hat der Veranstalter die Schmittenhöhebahn AG völlig schad- und klaglos zu halten.

IV.    Trainer, Betreuer, Offizielle und alle sonstigen mit dem Veranstalter in Verbindung stehenden Personen gelten als Erfüllungshilfen des Veranstalters. Diese sind persönlich für die Einhaltung der dem Veranstalter obliegenden Sicherungspflichten im Rahmen des Trainingsbetriebes und im Rahmen dieser Vereinbarung verantwortlich. Deren Verhalten wird dem Veranstalter zugerechnet, sodass er für deren Verschulden wie für sein eigenes einzustehen hat. Der Trainer/Betreuer/Offizielle sowie alle sonstigen Personen haften der Schmittenhöhebahn AG solidarisch mit dem Veranstalter.

V.    Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien aus dieser Vereinbarung wird das für den Firmensitz der Schmittenhöhebahn AG sachlich zuständige Gericht vereinbart. Mündliche Absprachen, welche von dieser Vereinbarung abweichen, sind unwirksam.

VI.    Die verantwortliche Person ist stellvertretend für den Verein bevollmächtigt und einverstanden, dass die bekanntgegebenen Vereins- und Personendaten für zweckbezogene Informationen (E-Mail oder Brief) verwendet werden.

Die von Ihnen zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten (Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail) werden von uns ausschließlich für die Aufrechterhaltung des Geschäftskontaktes (Art. 6, Abs. 1 lit.b DSGVO) sowie für die Übermittlung von allgemeinen Informationen über unsere aktuellen Dienstleistungen, Preise, Wetter, etc. verwendet.

Die Übermittlung von Informationen erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, da ein gemeinsames Interesse am Empfang bzw. der Weitergabe dieser Informationen besteht. 

Näheres zum Datenschutz finden Sie unter www.schmitten.at/de/Datenschutz.

Sollten Sie an einem weiteren Erhalt von Informationen nicht mehr interessiert sein, steht Ihnen gemäß Art. 21 DSGVO bzw. gemäß § 107 TKG das jederzeitige Widerrufsrecht zur Verfügung. In diesem Fall ersuchen wir Sie, uns per E-Mail davon zu informieren: infocenter@schmitten.at

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