GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Schmittenhöhebahn AG

Allgemeine Geschäftsbedingungen Schmittenhöhebahn AG

Diese AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen den Partnern der Region Zell am See-Kaprun, der Zell am See-Kaprun Sommerkarte, der Viehhofener Sommercard und den natürlichen und juristischen Personen, die Dienste der Schmittenhöhebahn AG nutzen (im folgenden „Nutzer“). Die AGB betreffen die Nutzung der Websites www.schmitten.at sowie aller zu dieser Domain gehörenden Subdomains, soweit sie den Karten-Online-Verkauf der SuperSkiCard und der Alpin Card anbieten. Sie finden auch dann Anwendung, wenn Sie den Karten-Online-Verkauf der SuperSkiCard und der Alpin Card anderer Websites nutzen, die den Zugang zur Website www.schmitten.at ausschnittsweise oder insgesamt ermöglichen. Die AGB finden im Übrigen auch auf sämtliche andere Leistungen, die durch die Schmittenhöhebahn AG direkt erbracht werden, Anwendung, wie insbesondere den Transport mit Seilbahnen und Liftanlagen, Passagierschiffen, die Erbringung von Leistungen in den Restaurants der Schmittenhöhebahn AG sowie sonstige Dienstleistungen.

Vertragsbestandteile sind:

-         diese AGB
-         die behördlich genehmigten Beförderungsbedingungen laut Aushang im Zugangsbereich der jeweiligen Seilbahnanlagen
-         die FIS-Regeln

Die vorliegenden AGB gelten für die Nutzung der Seilbahnanlagen der Schmittenhöhebahn AG sowie der Schifffahrt aufgrund von eigenen Tickets und Tarifen, (ii) für die Gastronomie, (iii) sonstige Dienstleistungen, (iv) den Ankauf von Merchandise-Artikeln und (v) die Nutzung der Pisten.

1.    Vertragsabschluss

Die Online-Bestellung des Kunden setzt eine vollständige und korrekte Eingabe aller im Buchungsfenster vorhandener Pflichtfelder sowie das ausdrückliche Anerkennen der AGB mittels der im Buchungsfenster vorgesehenen Applikation voraus. Falschangaben können zum ersatzlosen Entzug der Berechtigung und zum Beförderungsausschluss führen. Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen seiner Kontaktdaten (Namen, Wohnanschrift, E-Mail-Adresse) unverzüglich bekanntzugeben. Die Eingabe der Daten und das Anklicken des Buttons „zahlungspflichtig bestellen“ stellt rechtlich ein Anbot auf Abschluss eines Kaufvertrages über die Tickets, Gutscheine oder Merchandise-Artikel der Schmittenhöhebahn AG dar. Die Annahme dieses Kaufanbotes bleibt ausdrücklich vorbehalten. Es besteht keine Verpflichtung, das Angebot des Kunden anzunehmen. Der Kunde erhält gegebenenfalls längstens binnen 10 Tagen an die bekanntgegebene Adresse eine E-Mail, mit der eine Annahme des Kaufanbotes erfolgt. Die Regelungen gelten sinngemäß bei Kauf der Tickets an den Kassen der Schmittenhöhebahn AG dies mit der Maßgabe, dass einem Kunden, der Verbraucher i. S. des KSchG ist, bei Online-Bestellungen ein Widerrufsrecht zusteht; die Widerrufsbelehrung und ein Widerrufsformular sind auf der Website der Schmittenhöhebahn AG verlinkt. Die von der Schmittenhöhebahn AG-Tickets umfassten Leistungen können nach Erhalt des jeweiligen Datenträgers bzw. nach Inbetriebnahme der Seilbahn- und Liftanlagen, sowie der Schifffahrt in Anspruch genommen werden.
Der Verkauf der Schmittenhöhebahn-AG-Tickets erfolgt zu den auf der Website der Schmittenhöhebahn AG bzw. zu den in den bei der Schmittenhöhebahn AG aufliegenden Preislisten, Preisaushängen, Foldern („Tarifaushänge“), etc. angeführten aktuellen Tarifen. Der Kauf der Schmittenhöhebahn-AG-Tickets kann mit Kreditkarte (z. B. Visa, Mastercard, American Express oder Diners Club), Vorabüberweisung oder in bar erfolgen.

2.    Online-Shops

Zum Einkauf in unseren Online-Shops sind nur Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr berechtigt. Bei den Gutscheinen handelt es sich je nach ausgewähltem Gutschein um Wert-, Sach-, oder Leistungsgutscheine. Sollte der Gutschein durch einen elektronischen Bestellvorgang erworben werden, gelten insbesondere die diesbezüglichen Bedingungen (sh. Punkt 1.Vertragsabschluss)

3.    Leistungserbringung

Die Leistungserbringung kann aufgrund technischer Störungen, bei Schneemangel, bei höherer Gewalt oder bei Naturkatastrophen wie Sturm, Gewitter, Starkregen, Schneechaos, Lawinengefahr usw. oder aufgrund sonstiger Betriebsumstände vorübergehend ganz oder teilweise eingeschränkt sein – in diesem Fall hat der Kunde kein Rücktrittsrecht; insbesondere nicht bei Schlechtwetter, Lawinengefahr, unvorhergesehener Abreise des Kunden, vorübergehender Betriebsunterbrechung, witterungsbedingten Betriebseinstellungen von einzelnen Anlagen, Sperrungen einzelner Skiabfahrten, Überfüllung von Pisten und Krankheit des Ticketbesitzers. Aufgrund von bestimmten Witterungs- und Betriebsumständen kann es zu Verkaufs- und/oder Beförderungslimitierungen kommen. In der Vor- und Nachsaison ist jedenfalls mit eingeschränktem Lift- und Pistenangebot zu rechnen. Es gelten ferner die behördlich vorgegebenen Vorschriften und Maßnahmen im Zusammenhang mit Pandemien (z.B. COVID-19).
Ausdrücklich wird festgehalten, dass keine (anteilige) Rückerstattung geltend gemacht werden kann, wenn die die Schmittenhöhebahn AG leistungsbereit ist, der Nutzer dieser Leistungen aber auf Grund persönlicher Überlegungen/Entscheidungen nicht in Anspruch nimmt; sollten daher z.B. behördliche Maßnahmen für die Inanspruchnahme der Leistungen angeordnet werden (z.B. Verpflichtung zur Vorlage eines negativen Testnachweises, eines Impfnachweises, etc.) und sollte der Nutzer diese Nachweise nicht erbringen können oder wollen, so kann kein Anspruch auf eine (anteilige) Rückvergütung gemacht werden. Festgehalten wird weiters, dass die Einhaltung der jeweils behördlich vorgeschriebenen Maßnahmen oder sonstiger Schutzmaßnahmen zur Eindämmung einer Pandemie ausschließlich in der Verantwortung des Nutzers liegt. Sollte der Nutzer behördlich vorgeschriebene Maßnahmen nicht einhalten können oder wollen, so darf seine Beförderung nicht erfolgen und kann keinen Anspruch auf eine (anteilige) Rückvergütung geltend gemacht werden. Ebenso besteht kein Anspruch auf eine (anteilige) Rückvergütung oder Verlängerung, wenn die Schmittenhöhebahn AG einzelne oder mehrere Liftanlagen auf Grund der – pandemiebedingt – geringen Nutzerfrequenz außer Betrieb nehmen, da der Nutzer dennoch die Möglichkeit hat, einen Großteil der angebotenen Leistungen in Anspruch zu nehmen.

4.    Kartenumtausch und Kartenersatz

Umtausch, Übertragung auf andere, Verlängerung oder Verschiebung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich. Es gibt zudem keinen Ersatz für verlorene und vergessene Skipässe.

5.    Kontrollsystem

Alle Fahrberechtigungen werden an den mit elektronischen Kontrollsystemen ausgestatteten Zutrittsstellen automatisch und an Zutrittsstellen ohne solche Systeme per Augenschein kontrolliert. Fahrausweise, ob als Barcode- oder elektronisches Ticket (KeyCard), sind bei Stichprobenkontrollen in den Kontrollzonen der Anlagen, sowie im Bereich der Talstation, Kassen und Parkplätze dem jeweiligen Kontrollorgan zur visuellen Kontrolle vorzuweisen. Fahrausweise sind auf Verlangen auch den ausgewiesenen mobilen Kontrollorganen in den Skigebieten vorzulegen. Die Kontrollorgane sind berechtigt, missbräuchlich verwendete Skipassberechtigungen einzuziehen. Wer eine Beförderungsleistung mit Seilbahn- und Liftanlagen ohne gültigen Fahrausweis in Anspruch nimmt, macht sich nach österreichischem Recht strafbar. Übertretungen werden mit Anzeige geahndet.

6.    Ticketmissbrauch

Die Tickets sind (auch innerhalb der Familie) nicht übertragbar. Jeder Missbrauch führt zum ersatzlosen Entzug des Tickets. Der Kunde ist ferner zum Ersatz der Kosten einer Tageskarte und Zahlung eines Bußgeldes in Höhe von EUR 70,– verpflichtet. Das Ticket ist so zu verwahren, dass auch ein Missbrauch durch Dritte ausgeschlossen ist. Die Einbringung einer Strafanzeige bleibt ausdrücklich vorbehalten.

7.    Rückvergütung von Skipässen (ab 2 Tagen)

Ist der Kunde durch eine Verletzung oder Erkrankung an der Ausübung des Skisports verhindert, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Die Seilbahn- und Liftgesellschaften behalten sich aber, Kulanz halber, eine Rückvergütung (ausgenommen Tageskarte und Berg- und Talfahrten) nach jeweiligem Ermessen vor. Voraussetzung ist die Vorlage eines ärztlichen Attestes eines ortsansässigen Arztes. Die Verletzung oder Erkrankung ist umgehend bekannt zu geben.

8.    Gültigkeit Tickets

Bei Inanspruchnahme der Beförderungsleistung der Schmittenhöhebahn AG ist ein gültiger Fahrausweis (Ticket) mitzuführen und in den Kontrollzonen bei Aufforderung vorzuweisen. Tickets für mehrere Tage gelten nur für aufeinanderfolgende Tage, sofern nicht ausdrücklich schriftlich eine abweichende Gültigkeitsdauer festgesetzt ist (bspw. Wahlskipässe). Nicht beanspruchte Tage verlieren ihre Gültigkeit und werden weder rückvergütet noch ersetzt oder gutgeschrieben. Tickets sind nicht übertragbar.

9.    Haftung

Die Haftung für Sachschäden wird auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit eingeschränkt. Schadensersatzansprüche für leichte Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen. Die Leistungserbringung kann aufgrund technischer Störungen, bei Schneemangel, bei höherer Gewalt oder bei Naturkatastrophen wie Sturm, Gewitter, Starkregen, Schneechaos, Lawinengefahr oder sonstiger Betriebsstörungen bei einzelnen oder mehreren Seilbahn- und Liftanlagen sowie der Schifffahrt vorübergehend ganz oder teilweise eingeschränkt sein. Es wird keine Gewähr für die ununterbrochene Verfügbarkeit der angebotenen Leistungen bei jeder einzelnen Seilbahn- und Liftanlage sowie bei der Schifffahrt an jedem Tag geleistet.

Es gibt keine Verpflichtung, dass sämtliche Anlagen und Passagierschiffe ständig zur Verfügung stehen. Das Angebot an nutzbaren Anlagen und Passagierschiffen kann sich sowohl täglich als auch im Laufe des Tages ändern. Das jeweilige zur Verfügung stehende Angebot ergibt sich (tages)aktuell an den Kassen, an den elektronischen Panoramatafeln, aus dem Panorama-TV, bei den jeweiligen Aufstiegshilfen und der Homepage www.schmitten.at

10. Skibus

Kostenlose Skibusbenützung in Zell am See und Kaprun bzw. zwischen beiden Regionen mit gültigem Skipass (Aufdruck BUS) in der Wintersaison während der täglichen Öffnungszeit der Bahnen der Schmittenhöhebahn AG.

11. Verpflichtung der Nutzer

Es gelten die Beförderungsbedingungen laut Aushang im Zugangsbereich der jeweiligen Seilbahnanlagen. Anordnungen der Bergbahn-Mitarbeiter, des Info-Teams und des Pisten- und Rettungsteams in Bezug auf den technischen Betrieb der Anlagen und die Nutzung der Pisten sind Folge zu leisten. Mit der Natur und Mitmenschen muss rücksichtsvoll und verantwortungsbewusst umgegangen werden. Jegliche Verunreinigung, Wegwerfen von Müll, Zigaretten etc. haben zu unterbleiben. Bei Nichtbeachtung erfolgt Kartenentzug.

12. Bergekosten

Wir bitten um Verständnis, dass Bergekosten verrechnet werden (Verrechnung je nach Aufwand). Unser Pisten- und Rettungsdienst überwacht nur markierte und geöffnete Pisten – im freien Gelände bewegen Sie sich auf eigene Gefahr! Im Falle eines Unfalles obliegt es der Entscheidung des Pisten- und Rettungsteams, wie eine Versorgung und Rettungsmaßnahmen vorzunehmen sind.

13. Pistensperre

Bitte beachten Sie die Betriebszeiten der Beförderungsanlagen lt. Aushang. Außerhalb dieser Zeiten sind alle Pisten gesperrt bzw. werden sie neu präpariert – es herrscht kein organisierter Skiraum und keine Gefahrensicherung. Achten Sie auf Spurrinnen, Windenseile, frei liegende Kabel und Schläuche der Beschneiungsgeräte.

14. Nachweise

Diverse Nachweise zur Inanspruchnahme von Ermäßigungen (z. B. Kinderermäßigung) sind beizubringen bzw. mitzuführen.

15. Datenschutz

Der Schutz der persönlichen Daten unserer Kunden ist der Schmittenhöhebahn AG ein besonderes Anliegen. Die Daten der Kunden werden daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere DSGVO und DSG) verarbeitet. Die Datenschutzerklärung ist unter www.schmitten.at/de/Datenschutz abrufbar.

16. Rechtswahl und Gerichtsstand

Es gilt materielles österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts als vereinbart. Sofern der Kunde Verbraucher im Sinne des KSchG ist, ist für allfällige Rechtsstreitigkeiten jenes Gericht zuständig, in dessen Sprengel der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung liegt. Wenn der Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in der EU ist, kann er eine Klage wahlweise bei dem sachlich zuständigen Gericht in Salzburg einbringen oder vor dem Gericht des Ortes, an dem der Verbraucher seinen Wohnsitz hat. In allen anderen Fällen wird das sachlich zuständige Gericht am Sitz der Gesellschaft vereinbart.